Aufgrund der Richtlinie (EU) 2018/1972, Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ergänzend zu etablierten Warnsystemen wie einem Sirenenwarnsystem ein Warnsystem einzuführen, welches die Endnutzer von Mobilfunkgeräten vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen warnt.
Aus diesem Grund hat sich Österreich für die Einführung eines Cell Broadcast Systems entschieden, welches in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern, dem BMF, der RTR und den Mobilfunkbetreibern basierend auf §125 Telekommunikationsgesetz 2021 unter dem Namen „AT-Alert“ entwickelt wurde. Damit können Nachrichten verschickt werden, ohne personenbezogene Daten abzufragen oder zu nutzen. Der AT-Alert wird die vorhandenen Zivilschutzsirenen als Warn- und Alarmsystem ergänzen.
In Österreich startet mit 9. September 2024 die Testphase für das neue Bevölkerungswarnsystem, bei der Testwarnungen an Mobiltelefone ausgesendet werden. Ab diesem Zeitpunkt können auch in der Steiermark durch die Landeswarnzentrale Nachrichten - eindeutig als Testwarnung formuliert – an Mobiltelefone übermittelt werden. Systembedingt können Bürgerinnen und Bürger in Grenznähe auch Warnungen des Nachbar-Bundeslandes erhalten.
Im Anlassfall sollen dadurch möglichst viele Menschen in einem betroffenen Gebiet direkt über ihr Mobiltelefon erreicht werden. Meldungen können bei Naturgefahren wie Stürmen oder Hochwassern, bei bedrohlichen technischen Gefahren wie Chemieunfällen oder bei bedrohlichen polizeilichen Situationen ausgelöst werden. Die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, ist bei jedem Handy standardmäßig eingeschaltet und kann auch nicht ausgeschaltet werden.
Durch höchste Sicherheitsstandards ist gewährleistet, dass nur die zuständigen Behörden Meldungen über AT-Alert aussenden lassen können. Während der Feldtests werden speziell gekennzeichnete Nachrichten über die österreichischen Mobilfunknetzbetreiber (A1 Telekom Austria, Hutchison Drei Austria and T-Mobile Austria) von den Landeswarnzentralen ausgesendet. Hierrüber wird die Bevölkerung über verschiedene Wege vorab informiert.
Quelle: www.lfv.steiermark.at